Zum Hauptinhalt springen

Beisicht klagt gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen vom 23.12.2020

Beisicht klagt gegen Leverkusener Maskenpflicht und Pyro-Verbot vom 23.12.20. Er hält die Verfügung für unverhältnismäßig und sieht Grundrechte verletzt. Kritik gilt u.a. der Maskenpflicht in Wohngebieten.

KI-generierte Zusammenfassung

Ratsherr Markus Beisicht hat heute eine Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen vom 23.12.2020 einreichen lassen. Beisicht wehrt sich gegen die verkündete nahezu stadtweite allgemeine Maskenpflicht und das Verbot der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel.

Er vertritt die Ansicht, dass die erlassene Verfügung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig sei. Er kritisiert insbesondere eine Maskenpflicht auf wenig frequentierten Straßen und in Wohngebieten, wo es problemlos möglich ist einen Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.

Es sei grotesk, wenn ein Bürger am Tannenweg in Bergisch-Neukirchen beim Herausstellen seines Mülleimers eine Maske zu tragen hat. Ebenso grotesk sei es, wenn dort ein Spaziergänger, der seinen Hund auf menschenleerer Straße ausführt, ebenso verpflichtet wird, eine entsprechende Maske zu tragen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Richrath stellt nach Ansicht des Aufbruch Leverkusen einen reinen Aktionismus dar, der die Leverkusener unverhältnismäßig in ihren Grundrechten verletzt. Zudem sei auch das generelle Verbot der Verwendung von Pyrotechnik in Teilen der Stadt rechtlich unhaltbar.

Weitere Nachrichten