Nachdem der Rat der Stadt Leverkusen bereits im Oktober 2025 ein offizielles Badeverbot für den rheinseitigen Bereich des Stadtgebiets beschlossen hat, folgt nun die sichtbare Umsetzung am Flussufer. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und auf die lebensgefährlichen Strömungen aufmerksam zu machen, lassen die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) aktuell an insgesamt 25 Standorten neue Warnschilder installieren.
Das Verbot, das offiziell am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, folgt dem Beispiel anderer Anrainerkommunen wie Düsseldorf. Ziel ist eine einheitliche Regelung entlang des Flusses, um Rechtsklarheit zu schaffen und die Zahl der teils tödlichen Badeunfälle zu reduzieren, die Leverkusen im vergangenen Jahr verzeichnen musste.
Mehrsprachige Warnhinweise und Standortdaten
Die neuen Hinweistafeln setzen auf eine klare Kommunikation: Neben verständlichen Piktogrammen sind die Warntexte in den Sprachen Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Arabisch verfasst. Eine Besonderheit ist die Angabe des jeweiligen Rheinkilometers auf jedem Schild. Diese Information ist im Ernstfall entscheidend, damit Rettungskräfte von Feuerwehr und Wasserwacht den Einsatzort punktgenau anfahren können.
Gefahren werden oft unterschätzt
Der Rhein ist als Bundeswasserstraße durch eine starke Fließgeschwindigkeit und eine hohe Dichte an gewerblicher Schifffahrt geprägt. Die Gefahren lauern dabei oft unsichtbar unter der Wasseroberfläche. Vorbeifahrende Schiffe erzeugen einen Wellenschlag und tückische Strömungsverhältnisse, die selbst Personen im flachen Uferbereich den Boden unter den Füßen wegziehen können. Das Risiko, von der Strömung erfasst zu werden, steigt bereits ab einer Wassertiefe, die über die Knöchel hinausgeht, massiv an.
Heiko Dummer, stellvertretender Leiter der Fachgruppe Wasserrettung der Feuerwehr Leverkusen, betont, dass auch geübte Schwimmer in den Strudeln und Strömungen des Rheins in Lebensgefahr geraten können. Solche Einsätze gefährden zudem nicht nur die Verunglückten, sondern auch die professionellen Rettungskräfte und freiwilligen Nothelfer.
Definition des Badeverbots und Ausnahmen
Die ordnungsbehördliche Verordnung definiert das „Baden“ als ein planmäßiges Verweilen im Wasser zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, sofern das Wasser tiefer als knöcheltief ist. Dies schließt ausdrücklich das Schwimmen, Waten und Spielen im Fluss ein.
Es gibt jedoch klare Ausnahmen von dieser Regelung:
- Einsätze und Übungen von Behörden, Rettungsdiensten und der Feuerwehr.
- Genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt.
- Kurzzeitiges Betreten des Wassers beim An- und Ablegen oder Zuwasserlassen von Booten an vorgesehenen Stellen.
- Die Ausübung des Angelsports sowie die Watfischerei.
Richtiges Verhalten im Notfall
Sollten Passanten beobachten, dass eine Person im Rhein in Not gerät, gilt die klare Anweisung: Sofort den Notruf 112 wählen und den Standort anhand des Rheinkilometers auf den Warnschildern durchgeben. Auf keinen Fall sollte man selbst in den Fluss springen, um zu helfen. Stattdessen ist es wichtig, die Person vom Ufer aus ununterbrochen im Blick zu behalten und mit ihr mitzugehen, während man über das Telefon den Kontakt zur Leitstelle hält.
Kontrollen und Bußgelder
Die Stadt Leverkusen kündigt an, dass die Einhaltung des Badeverbots insbesondere in den Sommermonaten durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert wird. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig im Rahmen der personellen Kapazitäten. Wer trotz des Verbots im Rhein badet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stadtverwaltung ein deutliches Signal setzen. Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr, erläutert dazu, dass die Beschilderung die bestehenden Gefahren verdeutlichen und die Rechtslage für alle Anwohner und Besucher transparent machen soll.