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Bewohnerparken in Wiesdorf

Neue Bewohnerparkausweise für Wiesdorf (Bezirke C & D) wurden verschickt. Bewohner ohne Antrag/Ausweis sollen sich dringend beim Meldewesen melden, da ab April Verwarnungen drohen.

KI-generierte Zusammenfassung

Da die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk D zum 30.04.19 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung am 20.03.19 neue Anträge versandt. Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk C versandt, da die alten Ausweise zum 31.03.19 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:

Adolf-Baeyer-Straße Am Büchelter Hof August-W.-V.-Hofmann-Straße Clemens-Winkler-Straße Dhünnstraße 2 - 54 und 1 - 63 Fr.-Ebert-Platz
Johannes-Wislicenus-Straße Kaiserplatz Liebigstraße Van´t-Hoff-Straße Viktor-Meyer-Straße

Zum Bezirk C zählen:

Adolfsstraße
Albert-Einstein-Straße 2 - 10 und 1 - 9 August-Kekule-Straße Carl-Duisberg-Platz Carl-Leverkus-Straße 2 - 78 und 1 - 69 Dhünnstraße 56 - 130 und 65 - 123 Emil-Fischer-Straße Hauptstraße 68 - 120 und 67 - 121 Kaiserstraße Nobelstraße Peter-Grieß-Straße

Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Parkausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr – Meldewesen – zu melden. Die Bewohner des Bezirkes C müssen dem 01.04.2019 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Parkausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

Der Bereich – Meldewesen – im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag –Dienstag: 07.30-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Mittwoch: 07.30-13.00
Donnerstag: 08.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.00-13.00 Uhr

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